AGBs für eine freie Affiliate Mitarbeit

Das Partnerprogramm ist ein Angebot der Märchen-Vertrieb GbR. Für alle freien Mitarbeiter:innen im Rahmen des Partnerprogramms gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch die Anmeldung zum Partnerprogramm anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer:innen sind, sofern sie nicht ausdrücklich vom Betreiber des Partnerprogramms schriftlich akzeptiert wurden, unverbindlich.

Vertragsschluss freie:r Mitarbeiter:in

Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des:r freien Mitarbeiter:in durch die Annahme der Märchen-Vertrieb GbR zustande. Die freien Mitarbeiter:innen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser Vereinbarung hinausgehen. Minderjährige sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen. Ein:e freie:r Mitarbeiter:in des  angeschlossenen Partnerprogramms ist kein Angestellter und auch kein Subunternehmer. Der:ie freie Mitarbeiter:in ist selbst verantwortlich für alle an seinem/ihrem Wohnort oder in seiner/ihrer Gerichtszuständigkeit zu zahlenden Steuern. Dies gilt für jedes Einkommen, welches durch das Partnerprogramm erwirtschaftet wird.

Anmeldung und Kosten freie:r Mitarbeiter:in

Jede:r freie Mitarbeiter:in hat sich durch eine Anmeldung im Partnerprogramm zu registrieren. Der:ie Teilnehmer:in hat den Betreiber des Partnerprogramms bei Änderungen unverzüglich zu informieren. Unrichtige Angaben berechtigen den Betreiber des Partnerprogramms zur sofortigen Kündigung. Anmeldung und Nutzung des Partnerprogramms sind kostenlos.

Freie:r Mitarbeiter:in

Teilnehmer:innen des Partnerprogrammes sind freie Mitarbeiter:innen, auch Affiliates genannt. Diese werben durch die Schaltung von Hyperlinks für die Angebote des Märchenshops im Rahmen dieses  Partnerprogramms. Es werden Ihnen für ihre Bewerbung vom Betreiber des Partnerprogramms individuelle Werbelinks zur Verfügung gestellt, über die die jeweiligen Empfehlungs-Vergütungen der einzelnen abgerechnet werden können.

Empfehlungs-Vergütungen freie Mitarbeiter:innen

Über das Partnerprogramm erhält jede:r freie Mitarbeiter:in für einen abgeschlossenen Verkauf eines Produktes aus dem Märchenshop eine Empfehlungs-Vergütung. Gewertet werden nur Kunden, die innerhalb von 30 Tagen nach Vermittlung einen verbindlichen Verkauf abschließen. Ist dieser unwirksam oder wird spätestens nach 14 Tagen vom Kunden widerrufen bzw. auf andere Weise rückgängig gemacht, wird die Empfehlungsvergütung storniert.

Die Höhe der Empfehlungs-Vergütung ist bis auf weiteres festgelegt. Sie kann jederzeit mit einer Frist von drei Werktagen geändert werden. Über eine Änderung werden die freien Mitarbeiter:innen unverzüglich informiert.

Auszahlung der Empfehlungs-Vergütung an freie Mitarbeiter:innen

Nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen wird jeweils die bis zum Ende des Vormonats angefallene Empfehlungs-Vergütung zum Ende des Folge-Monats automatisch per PayPal oder Banküberweisung ausbezahlt.

Sofern das Monatsguthaben 25,00 EUR nicht überschreitet, findet die Auszahlung zusammen mit der Auszahlung des Folgemonats statt. Eine Verzinsung findet nicht statt.

Bei vorzeitiger Kündigung oder Unerreichbarkeit der Mitarbeiter:in verfällt das Guthaben zugunsten des Partnerprogramms, wenn die zu leistende Auszahlung 25,00 EUR nicht überschreitet, ansonsten erfolgt die Auszahlung mit der folgenden Abrechnung.

Mängelrüge und Gewährleistung freie Mitarbeiter:innen

Die freie:r Mitarbeiter:in hat die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich beim Betreiber des Partnerprogramms zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung dem Betreiber des Partnerprogramms schriftlich mitzuteilen.

Kündigung freie Mitarbeiter:innen

Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Versuch, die vertragsgemäßen Wertungen zu beeinflussen, berechtigt den Betreiber des Partnerprogramms zur fristlosen Kündigung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie juristische Schritte bleiben in jedem Fall vorbehalten.

Technische Mängel und Haftung freie Mitarbeiter:innen

Der Betreiber des Partnerprogramms übernimmt für die ständige Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit seiner Webserver keine Gewährleistung. Für die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt der Betreiber des Partnerprogramms keine Haftung. Der Betreiber des Partnerprogramms ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren, u.ä.) auf seine Server und auf das Internet nicht verantwortlich.

Unzulässige Inhalte freie Mitarbeiter:innen

Unzulässig sind das Versenden unverlangter e-Mail-Werbung (Spam), die Verwendung irreführender Links und die Angabe falscher e-Mail-Adressen, Namen oder Daten. Der Betreiber des Partnerprogramms überprüft nicht die Inhalte der Werbe-E-Mails oder anderer Werbung von freien Mitarbeiter:innen und ist für diese nicht verantwortlich. Der:ie Teilnehmer:in hat den Betreiber des Partnerprogramms von allen Schäden, die ihm/ihr durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehen, freizuhalten. Der Betreiber des Partnerprogramms ist bei Verletzung dieser Vertragspflicht zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

Datenschutz freie Mitarbeiter:innen

Die Daten der freien Mitarbeiter:in werden vom Betreiber des Partnerprogramms zur Abwicklung und zur Kommunikation innerhalb des Partnerprogramms gespeichert. Sie werden nur im Rahmen der Nutzung des Partnerprogramms verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgeschlossen ist der Versand per E-Mail an die Mitarbeiter:in von Informationen über neue Produkte und Dienstleistungen vom Betreiber des Partnerprogramms.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl freie Mitarbeiter:innen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Nutzung des Partnerprogramms ist, soweit es sich bei dem:er freien:en Mitarbeiter:in um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Bad Oeynhausen. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.